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Alternative Heilbehandlung und Arzneimittel

Alternative Heilmethoden und Arzneimittel werden immer populärer, doch wie gehen die Krankenversicherungen bezüglich ihrer Leistung mit dem Thema um?

Ob und welcher Höhe die Versicherung für alternative Heilmethoden eine Leistung bereit hält, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Ist in dem explizit Tarif vereinbart, daß die Versicherung Leistung für alternative Heilmethoden bereit hält, stellt sich die Frage nicht wirklich.

Doch obwohl in manchen Tarifen z.B. Versicherungsschutz für Behandlung durch Heilpraktiker nicht vereinbart ist, wird die Behandlung dennoch erstattet, sofern sie schulmedizinisch anerkannt ist oder sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt hat. Im Zweifel sollte man die Behandlung im Vorfeld mit seinem Versicherer besprechen und sich für entsprechende Leistungen eine Zusage einholen.


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Dieser Beitrag wurde am Freitag, 06. Juni 2008 um 18:17 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Informationen PKV, KV Leistung abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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