Krankenversicherung - Info

Anschlußheilbehandlung, Anschlußgesundheitsmaßnahme

Rehabilitationsmaßnahmen des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers.

Bei der Anschlußheilbehandlung und der Anschlußgesundheitsmaßnahme handelt es sich um Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese müssen direkt im Anschluß an die stationäre Behandlung erfolgen.

Zwischen dem Ende der stationären Behandlung und dem Beginn der Anschlußheilbehandlung bzw. Anschlußgesundheitsmaßnahme dürfen maximal 2 Wochen vergehen. Normalerweise sind die gesetzlichen Rentenversicherungsträger für die Finanzierung dieser Rehabilitationsmaßnahmen zuständig.


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Dieser Beitrag wurde am Samstag, 07. Juni 2008 um 01:16 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Informationen GKV, KV Leistung abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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