Mit einer Anwartschaftsversicherung kann ein Versicherungsnehmer sich das Recht aufrecht erhalten, in die private Krankenversicherung zurück zu kehren. Hierfür wird ein sogenannter Anwartschaftsbeitrag entrichtet. Im Zeitraum der Anwartschaft besteht kein Versicherungsschutz. Jedoch kann der Versicherungsnehmer nach Ablauf der Anwartschaft in seinen Versicherungstarif ohne Erschwerungen zurück kehren, auch wenn zwischenzeitlich Krankheiten hinzu gekommen sind.
Grundsätzlich wird zwischen der großen Anwartschaftsversicherung und der kleinen Anwartschaftversicherung unterschieden. Bei der kleinen Anwartschaftversicherung erhält man sich das Recht, ohne erneute Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung zurück zu kehren. Jedoch muß man nach neuem Eintrittsalter berechnet den Versicherungsbeitrag zur Krankenversicherung entrichten.
Bei der großen Anwartschaftsversicherung hingegen wird der Tarif so weiter geführt, als ob er in dieser Zeit bestanden hätte. Es wird also weder ein erhöhter Beitrag aufgrund höheren Alters noch wegen hinzu gekommener Krankheiten fällig.
Eine Wartezeit ist nach Ablauf der Anwartschaft ebebfalls nicht abzuleisten.
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