Wird bei Antragstellung auf Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung ein Attest benötigt, so sind die Attestkosten noch nicht im Lesitungsspektrum des abzuschließenden Tarifes enthalten. Dies bedeutet daß in aller Regel diese Kosten vom Antragsteller selber zu tragen sind.
Eventuell kann mit der Versicherung oder dem vermittelnden Vertreter eine Vereinbarung getroffen werden, daß bei Zustandekommen des Vertrages ein Teil der Kosten übernommen wird.
Partner: Sofortkredite
- - - - -
Verwandte Themen:
« (Vorvertragliche)Anzeigepflicht in der PKV – Rücktritt in der privaten Krankenversicherung »
Noch keine Kommentare.