Krankenversicherung - Info

Attestkosten zur Antragsstellung in der privaten Krankenversicherung

Um den Gesundheitszustand eines Antragstellers beurteilen zu können, fordern Versicherungsgesellschaften manchmal ein ärztliches Attest. Dies kommt vor allem dann vor, wenn der Antragsteller keine Vorversicherung hat.

Wird bei Antragstellung auf Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung ein Attest benötigt, so sind die Attestkosten noch nicht im Lesitungsspektrum des abzuschließenden Tarifes enthalten. Dies bedeutet daß in aller Regel diese Kosten vom Antragsteller selber zu tragen sind.

Eventuell kann mit der Versicherung oder dem vermittelnden Vertreter eine Vereinbarung getroffen werden, daß bei Zustandekommen des Vertrages ein Teil der Kosten übernommen wird.

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Dieser Beitrag wurde am Dienstag, 26. August 2008 um 22:15 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Informationen PKV, KV Leistung abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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