Wird das Krankengeld seitens der Krankenkasse nicht mehr weiter bezahlt, so spricht man von Aussteuerung. Die Krankenkasse steuert den Versicherten aus, dieser wird dann, je nach Fall, in anderen Sozialversicherungen aufgefangen, z.B. Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird für dieselbe Krankheit maximal für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren bezahlt. Kommt während der Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit hinzu, so wird der Lesitungszeitraum nicht verlängert.
Die Krankengeld-Zahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht wirklich steuerfrei, da sie dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Das bedeutet daß die Zahlungen in der Einkommenssteuererklärung oder beim Lohnsteuerjahresausgleich angegeben werden müssen und eventuell einen höheren Steuersatz bedingen.
Krankentagegelder aus der privaten Krankenversicherung hingegen sind komplett steuerfrei.
- - - - -
Verwandte Themen:
« Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung – Befreiung von der Versicherungspflicht »
Noch keine Kommentare.