Krankenversicherung - Info

Aussteuerung

Wird das Krankengeld seitens der Krankenkasse nicht mehr weiter bezahlt, so spricht man von Aussteuerung. Die Krankenkasse steuert den Versicherten aus, dieser wird dann, je nach Fall, in anderen Sozialversicherungen aufgefangen, z.B. Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld.

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird für dieselbe Krankheit maximal für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren bezahlt. Kommt während der Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit hinzu, so wird der Lesitungszeitraum nicht verlängert.

Die Krankengeld-Zahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht wirklich steuerfrei, da sie dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Das bedeutet daß die Zahlungen in der Einkommenssteuererklärung oder beim Lohnsteuerjahresausgleich angegeben werden müssen und eventuell einen höheren Steuersatz bedingen.

Krankentagegelder aus der privaten Krankenversicherung hingegen sind komplett steuerfrei.


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Dieser Beitrag wurde am Samstag, 12. Juli 2008 um 17:00 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Informationen GKV, KV Leistung abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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