Entgegen des verbreiteten Irrglaubens werden Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht automatisch teurer, nur weil man älter wird. Der einmal errechnete Beitrag ist so kalkuliert, daß bei gleichbleibenden Aufwendungen und Kosten im Gesundheistwesen der Beitrag immer gleich bleibt.
In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag grundsätzlich nach beantragtem Versicherungsschutz, Geschlecht, Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Dem Prinzip des gleichbleibenden Beitrages folgend, bleibt dieser errechnete Beitrag theoretisch über die gesamte Vertragsdauer in dieser Höhe gültig.
In der Praxis machen jedoch steigende Kosten im Gesundheitswesen von Zeit zu Zeit Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung notwendig. Ebenso können steigende Inanspruchnahmen von Versicherungsleistungen zu einer Beitragsanpassung führen. Dieses Problem kann vor allem dann eintreten, wenn Krankenversicherungstarife überaltern, d.h. wenn nur wenig junge Versicherte in einen Tarif nachfolgen.
Beitragsanpassungen sind nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen jedoch nur mit der Zustimmung eines unabhängigen möglich.
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