Bei den meisten Krankenversicherungen wird das Eintrittsalter nur nach dem Jahrgang berechnet, es ist also unerheblich ob man im Januar oder Dezember desselben Jahres geboren wurde. Berechnet wird das Eintrittsalter indem man das Geburtsjahr vom Beginnjahr der Krankenersicherung abzieht.
Somit ist der Beginnmonat der Versicherung sowie auch der Geburtsmonat zur Beitragsberechnung bei der privaten Krankenversicherung nicht von Bedeutung.
Die private Krankenversicherung ist so konzipiert, daß der Versicherungsbeitrag nicht aufgrund höheren Alters während der Laufzeit angepasst wird. Dies ist nach § 8 der Musterbedingungen zur Krankheitskostenvollversicherung nicht zulässig.
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