Damit eine Versicherung ein zu versicherndes Risiko einschätzen kann, sind Angaben, insbesondere zum Gesundheitszustand und zum Zustand des Gebisses notwendig. Diese werden auch Anzeigepflicht bei Antragstellung genannt, da hier der Antragsteller alle Vorerkrankungen etc. anzeigen muß.
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In gewissen Situationen kann es notwendig werden, einen privaten Krankenversicherungsvertrag ruhend zu stellen. Um sich die Möglichkeit offen zu halten, in die private Krankenversicherung zurück zu kehren, kann eine Anwartschaftversicherung vereinbart werden.
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In bestimmten Fällen kann eine private Krankenversicherung vorübergehend runhend gestellt werden. Zu welchen Konditionen und Voraussetzungen ist beim entsprechenden Krankenversicherungsunternehmen zu erfragen.
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Entgegen des verbreiteten Irrglaubens werden Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht automatisch teurer, nur weil man älter wird. Der einmal errechnete Beitrag ist so kalkuliert, daß bei gleichbleibenden Aufwendungen und Kosten im Gesundheistwesen der Beitrag immer gleich bleibt.
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In der privaten Krankenversicherung kann seitens der Versicherung nach Antragsstellung ein Risikozuschlag, eine Leistungseinschränkung oder ein Leistungsausschluß verlangt werden. Ist der Versicherte nicht gewillt diese zu aktzeptieren, so kommt der Vertrag nicht zustande.
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Die private Krankenversicherung berechnet den Beitrag unter anderem mit dem Eintrittsalter der versicherten Person. Während der Laufzeit ist das Alter kein Kriterium, wegen dem der Beitrag zur Krankenversicherung angepasst werden könnte.
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Ab dem 01.01.2009 wird ein sogenannter Basistarif eingeführt und ab diesem Zeitpunkt wird es möglich sein, Altersrückstellungen beim Wechsel des Anbieters mitzunehmen.
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