Nicht als Teilstationäre Behandlung gelten ambulante Operationen und Entbindungen, auch wenn sie im Krankenhaus vorgenommen werden.
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Mit der Einführung des Beitragssicherungsgesetzes hat sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze aufgeteilt. Wer zum 31.12.2002 bereits privat versichert war, für den gilt die Beitragsbemessungsgrenze als Jahresarbeitsentgeltgrenze. Für alle, die sich danach privat versichern wollen, ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die höher ist als die Beitragsbemessungsgrenze, bindend.
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Die gesetzliche Krankenversicherung hat mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz alle Sterbegeldleistungen ersatzlos gestrichen.
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Eine der Möglichkeiten, Kosten im Bereich der Krankenversicherung einzusparen, ist das Primärarztprinzip. Hierbei fungiert in der Regel der Hausarzt, meist Allgemeinmediziner, als Primärarzt.
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Zu der grundsätzlichen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch Befreiungsmöglichkeiten. Diese sind dann meist an einen Zeitraum gebunden oder stellen eine grundsätzliche Entscheidung dar, die man nicht widerrufen kann.
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Wird das Krankengeld seitens der Krankenkasse nicht mehr weiter bezahlt, so spricht man von Aussteuerung. Die Krankenkasse steuert den Versicherten aus, dieser wird dann, je nach Fall, in anderen Sozialversicherungen aufgefangen, z.B. Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld.
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Wer der Versicherungspflicht unterliegt, wer unter welchen Umständen versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist, ist in Deutschland eindeutig geregelt.
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Bezüglich der medizinischen Notwendigkeit können sich die Geister scheiden. Unterschiedliche Interessenslagen von verschiedenen Medizinern und auch Patienten können zu unterschiedlichen Auslegungen der medizinischen Notwendigkeit führen.
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Die wichtigsten Paragraphen des Sozialgesetzbuches zu Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung im Überblick.
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Eine Selbstbeteiligung im Krankenhaus hat jeder gesetzlich Krankenversicherte zu tragen.
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