Die gesetzliche Krankenversicherung hat mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz alle Sterbegeldleistungen ersatzlos gestrichen.
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Eine der Möglichkeiten, Kosten im Bereich der Krankenversicherung einzusparen, ist das Primärarztprinzip. Hierbei fungiert in der Regel der Hausarzt, meist Allgemeinmediziner, als Primärarzt.
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Wird das Krankengeld seitens der Krankenkasse nicht mehr weiter bezahlt, so spricht man von Aussteuerung. Die Krankenkasse steuert den Versicherten aus, dieser wird dann, je nach Fall, in anderen Sozialversicherungen aufgefangen, z.B. Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld.
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Bezüglich der medizinischen Notwendigkeit können sich die Geister scheiden. Unterschiedliche Interessenslagen von verschiedenen Medizinern und auch Patienten können zu unterschiedlichen Auslegungen der medizinischen Notwendigkeit führen.
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Schon bei Abschluß der Krankenversicherung kann man dafür Sorge tragen, daß man in Zukunft unproblematisch in einen Tarif mit besserem Versicherungsschutz wechseln kann.
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Entgegen den Regelungen der Musterbedingungen leisten manche Anbieter auch im Bereich der Krankentagegeldversicherung ein Tagegeld. Dies ist im Einzelnen in den Tarifbestimmungen der jeweiligen privaten Krankenversicherung geregelt.
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Eine Selbstbeteiligung im Krankenhaus hat jeder gesetzlich Krankenversicherte zu tragen.
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Rehabilitationsmaßnahmen des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers.
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Amalgam als Material für Zahnfüllungen ist bekanntermaßen umstritten.
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Alternative Heilmethoden und Arzneimittel werden immer populärer, doch wie gehen die Krankenversicherungen bezüglich ihrer Leistung mit dem Thema um?
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