Entgegen den Regelungen der Musterbedingungen leisten manche Anbieter auch im Bereich der Krankentagegeldversicherung ein Tagegeld. Dies ist im Einzelnen in den Tarifbestimmungen der jeweiligen privaten Krankenversicherung geregelt.
Nach § 1(2) der Musterbedingungen zur Krankheitskostenvollversicherung besteht bei Schwangerschaft und für Entbindungen ein tariflicher Anspruch auf Leistung. Dies gilt sowohl für die Krankheitskosten- als auch für die Krankenhaustagegeldversicherung.
Nach den Musterbedingungen zur Krankentagegeldversicherung § 5 (1) ist eine Krankentagegeldleistung bei Entbindungen und schwangerschaftsbedingten Krankheiten nicht versichert. Die Regelungen der Musterbedingungen können durch Tarifbestimmungen zum Vorteil des Versicherungsnehmers abgeändert werden.
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