Krankenversicherung - Info

Leistungen der PKV bei Schwangerschaft und Entbindung

Entgegen den Regelungen der Musterbedingungen leisten manche Anbieter auch im Bereich der Krankentagegeldversicherung ein Tagegeld. Dies ist im Einzelnen in den Tarifbestimmungen der jeweiligen privaten Krankenversicherung geregelt.

Nach § 1(2) der Musterbedingungen zur Krankheitskostenvollversicherung besteht bei Schwangerschaft und für Entbindungen ein tariflicher Anspruch auf Leistung. Dies gilt sowohl für die Krankheitskosten- als auch für die Krankenhaustagegeldversicherung.

Nach den Musterbedingungen zur Krankentagegeldversicherung § 5 (1) ist eine Krankentagegeldleistung bei Entbindungen und schwangerschaftsbedingten Krankheiten nicht versichert. Die Regelungen der Musterbedingungen können durch Tarifbestimmungen zum Vorteil des Versicherungsnehmers abgeändert werden.


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Dieser Beitrag wurde am Sonntag, 06. Juli 2008 um 03:32 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Informationen PKV, KV Leistung abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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