Beitragsvergleich Krankenversicherung

Leistungen der PKV bei Schwangerschaft und Entbindung

Nach § 1(2) der Musterbedingungen zur Krankheitskostenvollversicherung besteht bei Schwangerschaft und für Entbindungen ein tariflicher Anspruch auf Leistung. Dies gilt sowohl für die Krankheitskosten- als auch für die Krankenhaustagegeldversicherung.

Nach den Musterbedingungen zur Krankentagegeldversicherung § 5 (1) ist eine Krankentagegeldleistung bei Entbindungen und schwangerschaftsbedingten Krankheiten nicht versichert. Die Regelungen der Musterbedingungen können durch Tarifbestimmungen zum Vorteil des Versicherungsnehmers abgeändert werden.


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Dieser Beitrag wurde am Sonntag, 06. Juli 2008 um 03:32 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Informationen PKV, KV Leistung abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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