Krankenversicherung - Info

Medizinische Notwendigkeit

Bezüglich der medizinischen Notwendigkeit können sich die Geister scheiden. Unterschiedliche Interessenslagen von verschiedenen Medizinern und auch Patienten können zu unterschiedlichen Auslegungen der medizinischen Notwendigkeit führen.

Leistungen aus der Krankenversicherung sind immer von der medizinischen Notwendigkeit der Leistung abhängig. Die Leistung umfasst die Untersuchung, Behandlung inklusive die verordneten Heilmittel, Hilfsmittel und Medikamente. Die medizinische Notwendigkeit wird aufgrund objektiver medizinischer Kriterien festgelegt, wie Untersuchungsbefunde oder Laborergebnisse. Dennoch kann in Einzelfällen die medizinische Notwendigkeit ein Streitpunkt werden.

So sind im zahnärztlichen Bereich oft erhebliche Unterschiede zwischen dem was medizinisch notwendig ist und dem, was Patienten oder Zahnärzte als Leistung gern in Anspruch nehmen würden. Gerade im Bereich der Zahnmedizin empfiehlt sich vor Behandlungsbeginn die Erstellung eines Heil- und Kostenplanes durch den Zahnarzt. Mit diesem kann der Versicherte bei seiner Versicherung den genauen Umfang der Leistung aus der Krankenversicherung abklären. Unliebsamen finanziellen Überraschungen kann somit vergebeugt werden.

Nicht nur im Bereich der Therapie kann es unterschiedliche Auffassungen geben. Ein weiterer Streitpunkt zur medizinischen Notwendigkeit kann die Art und Weise sein, wie eine Therapie durchgeführt wird. So kann die Behandlung an sich als medizinisch notwendig anerkannt sein, ob allerdings auch eine medizinische Notwendigkeit für eine stationäre Behandlung gegeben ist, darüber ist man sich oft uneins. Unterschiedliche Interessenslagen sorgen wohl für unterschiedliche Auffassungsweisen, immerhin ist ein stationärter Aufenthalt wesentlich teurer als eine ambulante Therapie.

Die meisten Differenzen in der Auslegung der medizinischen Notwendigkeit tauchen aber wohl im Bereich der Auslandsreisekrankenversicherung auf. Wer als Versicherter im Ausland einen Unfall erleidet oder schwer erkrankt, hofft in aller Regel auf einen Rücktransport in die Heimat. Doch auch dieser hängt von einer medizinischen Notwendigkeit ab. Als Betroffener vor Ort hat man dann mit Sicherheit eine ganz unterschiedliche Sichtweise bezüglich der medizinischen Notwendigkeit als das Versicherungsunternehmen. Aufgrund der sich zunehmend verbessernden medizinischen Versorgung weltweit ist jedoch die medizinische Notwendigkeit für einen Rücktransport nur in seltenen Fällen gegeben. Wer die Kosten eines medizinisch betreuten Rücktransportes kennt, der weiß warum Versicherungsgesellschaften in diesem Fall die medizinische Notwendigkeit ganz genau prüfen.

Weiterführende Informationen: Europa Vergleich


- - - - -
Verwandte Themen:

Dieser Beitrag wurde am Dienstag, 08. Juli 2008 um 22:45 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Informationen GKV, Informationen PKV, KV Leistung abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

« Rechtsgrundlage der GKV – Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung »

Keine Kommentare »

Noch keine Kommentare.

Einen Kommentar hinterlassen

Versicherungsvergleich

Kategorien

Blogroll

Artikel per Zufall

 

Sitemap | Tagwolke | Impressum