Wird bei Antragstellung auf Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung ein Attest benötigt, so sind die Attestkosten noch nicht im Lesitungsspektrum des abzuschließenden Tarifes enthalten. Dies bedeutet daß in aller Regel diese Kosten vom Antragsteller selber zu tragen sind. …weiterlesen »
Ein Krankenversicherungsvertrag ist nicht, wie in anderen Versicherungssparten, im Schadensfall kündbar. Aus diesem Grund prüft ein Versicherungsunternehmen genau das zu versichernde Risiko. Schließlich ist die Versicherung in der Regel ein Leben lang an den Krankenversicherungsvertrag gebunden. …weiterlesen »
Mit einer Anwartschaftsversicherung kann ein Versicherungsnehmer sich das Recht aufrecht erhalten, in die private Krankenversicherung zurück zu kehren. Hierfür wird ein sogenannter Anwartschaftsbeitrag entrichtet. Im Zeitraum der Anwartschaft besteht kein Versicherungsschutz. Jedoch kann der Versicherungsnehmer nach Ablauf der Anwartschaft in seinen Versicherungstarif ohne Erschwerungen zurück kehren, auch wenn zwischenzeitlich Krankheiten hinzu gekommen sind. …weiterlesen »
In gewissen Situationen kann es notwendig sein, eine private Krankenversicherung ruhend zu stellen. Die Krankenversicherungsunternehmen räumen für diese Situationen die Möglichkeit ein, gegen die Zahlung von Anwartschaftsbeiträgen den Versicherungsschutz vorübergehend ruhend zu stellen. …weiterlesen »
In den Tarifen der privaten Krankenversicherung gibt es meist sogenannte Zahnstaffeln. Diese bedeuten, daß die Leistungen für Zahnbehandlung, Kieferorthopädie und Zahnersatz in den ersten Jahren des Bestehens der Versicherung begrenzt sind. …weiterlesen »
Die Erstattungen für Fahrten und Krankentransporte zu ambulanten und stationären Behandlungen sind in den einzelnen Tarifen der privaten Krankenversicherungen unterschiedlich geregelt. Bei den meisten Versicherungen ist jedoch eine Erstattung für Krankenwageneinsätze, Rettungswagen- oder Rettungshubschraubereinsätze grundsätzlich vorgesehen, da diese entweder im Zusammenhang mit einer ärztlichen Veranlassung oder im Rahmen eines Rettungseinsatzes stehen. …weiterlesen »
In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag grundsätzlich nach beantragtem Versicherungsschutz, Geschlecht, Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Dem Prinzip des gleichbleibenden Beitrages folgend, bleibt dieser errechnete Beitrag theoretisch über die gesamte Vertragsdauer in dieser Höhe gültig. …weiterlesen »
In der privaten Krankenversicherung ist die Aufnahme durch den Versicherer nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gewährleistet. Der Versicherte kann seinen Tarif individuell gestalten und bei Beantragung Risikofragen beantworten. Mit dem Antrag unterschreibt der Versicherte in aller Regel eine Einverständniserklärung zur Entbindung der Schweigepflicht behandelnder Ärzte. …weiterlesen »
In der gesetzlichen Krankenverdsicherung wurde bis zum 31.12.2003 Sterbegeld bezahlt, wenn der GKV Versicherte bereits zum 01.01.1989 Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung war. Das Sterbegeld betrug für Versicherte 525 €, für Familienversicherte 262,50 €. …weiterlesen »
Den Hausarzt als ersten Ansprechpartner bei Erkrankungen und als Wegweiser für weitere behandelnde Ärzte
zu benutzen ist aus der gesetzlichen Krankenversicherung bekannt. Doch auch private Krankenversicherungen bieten Tarife an, in denen das Primärarztprinzip verankert ist. …weiterlesen »