Beitragsvergleich Krankenversicherung

Befreiung von der Versicherungspflicht

Samstag, 12. Juli 2008 von admin

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Der Befreiungsantrag muß innderhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht gestellt werden. Dabei wird die Befreiung rückwirkend ab Eintritt der Versicherungspflicht beantragt, sofern zwischenzeitlich keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen worden sind. …weiterlesen »

Aussteuerung

Samstag, 12. Juli 2008 von admin

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird für dieselbe Krankheit maximal für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren bezahlt. Kommt während der Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit hinzu, so wird der Lesitungszeitraum nicht verlängert. …weiterlesen »

Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mittwoch, 09. Juli 2008 von admin

Kraft Gesetz besteht in Deutschland eine Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Versicherungspflicht unterliegen alle Arbeitnehmer und Angestellte bis zu einem Bruttojahresentgelt in Höhe der Jahresarbeitsgrenze, sofern sie nicht einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Wer einen Verdienst über der Jahresarbeitentgeltgrenze nachweisen kann (zwischenzeitlich muß der Verdienst über einen längeren Zeitraum nachgewiesen werden), ist von der Versicherungspflicht befreit. Er kann dann als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder eine private Krankenversicherung wählen. …weiterlesen »

Medizinische Notwendigkeit

Dienstag, 08. Juli 2008 von admin

Leistungen aus der Krankenversicherung sind immer von der medizinischen Notwendigkeit der Leistung abhängig. Die Leistung umfasst die Untersuchung, Behandlung inklusive die verordneten Heilmittel, Hilfsmittel und Medikamente. Die medizinische Notwendigkeit wird aufgrund objektiver medizinischer Kriterien festgelegt, wie Untersuchungsbefunde oder Laborergebnisse. Dennoch kann in Einzelfällen die medizinische Notwendigkeit ein Streitpunkt werden. …weiterlesen »

Rechtsgrundlage der GKV

Montag, 07. Juli 2008 von admin

Das Soziagesetzbuch V ist die wesentliche Grundlage für rechtliche Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung. So ist von Versicherungspflicht bis hin zum Arbeitgeberzuschuß in der privaten Krankenversicherung alles im Sozialgesetzbuch V geregelt. …weiterlesen »

Verbesserung des Versicherungsschutzes

Sonntag, 06. Juli 2008 von admin

In der privaten Krankenversicherung kann man den Tarif und damit die versicherten Leistungen frei wählen. Möchte man zu einem späteren Zeitpunkt den Versicherungsschutz erhöhen, so ist dies nicht ohne Weiteres möglich. …weiterlesen »

Leistungen der PKV bei Schwangerschaft und Entbindung

Sonntag, 06. Juli 2008 von admin

Nach § 1(2) der Musterbedingungen zur Krankheitskostenvollversicherung besteht bei Schwangerschaft und für Entbindungen ein tariflicher Anspruch auf Leistung. Dies gilt sowohl für die Krankheitskosten- als auch für die Krankenhaustagegeldversicherung. …weiterlesen »

Eintrittsalter

Sonntag, 06. Juli 2008 von admin

Bei den meisten Krankenversicherungen wird das Eintrittsalter nur nach dem Jahrgang berechnet, es ist also unerheblich ob man im Januar oder Dezember desselben Jahres geboren wurde. Berechnet wird das Eintrittsalter indem man das Geburtsjahr vom Beginnjahr der Krankenersicherung abzieht. …weiterlesen »

Selbstbeteiligung im Krankenhaus

Samstag, 07. Juni 2008 von admin

Jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse haben ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung bei stationärem Krankenhausaufenthalt zu leisten. Hierbei sind Sonderleistungen wie Telefon oder Fernseher nicht inbegriffen. …weiterlesen »

Selbständige

Samstag, 07. Juni 2008 von admin

Selbständige sind entgegen Arbeitnehmern von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit, d.h. sie können sich privat versichern oder für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV enstcheiden. …weiterlesen »

 

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