Den Hausarzt als ersten Ansprechpartner bei Erkrankungen und als Wegweiser für weitere behandelnde Ärzte
zu benutzen ist aus der gesetzlichen Krankenversicherung bekannt. Doch auch private Krankenversicherungen bieten Tarife an, in denen das Primärarztprinzip verankert ist.
Dabei wird zugrunde gelegt, daß der Patient im Falle einer Erkrankung immer erst den Primärarzt konsultiert und mit diesem das weitere Vorgehen bespricht. Dieser entscheidet dann über eine eventuelle Überweisung zu einem entsprechenden Facharzt, sofern notwendig. Die Tarife können derart gestaltet sein, daß sie nicht die volle Leistung erbringen oder Bonifikationen nicht ausbezahlt werden, wenn das Primärarztprinzip nicht eingehalten wird. Hintergrund hierzu ist die Kostenersparnis, die man sich durch das Einhalten des Primärarztprinzips verspricht. Die Erstuntersuchung beim Hausarzt birgt gegenüber dem Facharzt schon die erste Ersparnis, denn in der Regel rechnen Fachärzte zu höheren Sätzen ab. Desweiteren können unnötige Kosten vermieden werden, die dadurch entstehen, daß sich Patienten bei der Erstuntersuchung an einen Facharzt des falschen Fachgebietes wenden.
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