Die wichtigsten Paragraphen des Sozialgesetzbuches zu Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung im Überblick.
Das Soziagesetzbuch V ist die wesentliche Grundlage für rechtliche Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung. So ist von Versicherungspflicht bis hin zum Arbeitgeberzuschuß in der privaten Krankenversicherung alles im Sozialgesetzbuch V geregelt.
Die wichtigsten Paragraphen rum um Versicherungspflicht, freiwillige Versicherung und Kassenwechsel hier im Überblick:
- Die Pflichtmitgliedschaft ist im § 5 des Sozialgesetzbuches V geregelt.
- § 6 des Sozialgesetzbuches V regelt die Versicherungsfreiheit.
- Wie und und unter welchen Umständen man sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen kann, kann im § 8 des Sozialgesetzbuches nachgelesen werden
- Die freiwillige Weiterversicherung in der GKV ist im § 9 geregelt.
- § 10 ist zuständig für die Regelungen zur Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Alle Bestimmungen zum Krankenkassenwechsel können in § 175 nachgelesen werden
- Und im § 275 (2) finden sich die Regelungen zum Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten in der privaten Krankenversicherung
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Dieser Beitrag wurde am Montag, 07. Juli 2008 um 19:42 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie
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