Krankenversicherung - Info

Rechtsgrundlage der GKV

Die wichtigsten Paragraphen des Sozialgesetzbuches zu Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung im Überblick.

Das Soziagesetzbuch V ist die wesentliche Grundlage für rechtliche Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung. So ist von Versicherungspflicht bis hin zum Arbeitgeberzuschuß in der privaten Krankenversicherung alles im Sozialgesetzbuch V geregelt.

Die wichtigsten Paragraphen rum um Versicherungspflicht, freiwillige Versicherung und Kassenwechsel hier im Überblick:

  • Die Pflichtmitgliedschaft ist im § 5 des Sozialgesetzbuches V geregelt.
  • § 6 des Sozialgesetzbuches V regelt die Versicherungsfreiheit.
  • Wie und und unter welchen Umständen man sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen kann, kann im § 8 des Sozialgesetzbuches nachgelesen werden
  • Die freiwillige Weiterversicherung in der GKV ist im § 9 geregelt.
  • § 10 ist zuständig für die Regelungen zur Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Alle Bestimmungen zum Krankenkassenwechsel können in § 175 nachgelesen werden
  • Und im § 275 (2) finden sich die Regelungen zum Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten in der privaten Krankenversicherung

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Dieser Beitrag wurde am Montag, 07. Juli 2008 um 19:42 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Informationen GKV abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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