Eine Anzeigepflichtverletzung kann bei einer privaten Krankenversicherung zum Rücktritt seitens des Versicherungsunternehmens zur Folge haben.
Verletzt ein Versicherungsnehmer seine vorvertragliche Anzeigepflicht schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann ein Versicherungsunternehmen nach § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes vom Vertrag zurück treten.
Selbst eine Bagatellisierung des Gesundheitszustandes kann bereits als Anzeigepflichtverletzung gewertet werden. Manche Versicherungsunternehmen verzichten nach einer gewissen Vertragslaufzeit auf die Möglichkeit des Rücktritts.
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