Krankenversicherung - Info

Rücktritt in der privaten Krankenversicherung

Eine Anzeigepflichtverletzung kann bei einer privaten Krankenversicherung zum Rücktritt seitens des Versicherungsunternehmens zur Folge haben.

Verletzt ein Versicherungsnehmer seine vorvertragliche Anzeigepflicht schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann ein Versicherungsunternehmen nach § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes vom Vertrag zurück treten.

Selbst eine Bagatellisierung des Gesundheitszustandes kann bereits als Anzeigepflichtverletzung gewertet werden. Manche Versicherungsunternehmen verzichten nach einer gewissen Vertragslaufzeit auf die Möglichkeit des Rücktritts.


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Dieser Beitrag wurde am Sonntag, 31. August 2008 um 17:21 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Informationen PKV, KV Leistung abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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