Beitragsvergleich Krankenversicherung

Rücktritt in der privaten Krankenversicherung

Verletzt ein Versicherungsnehmer seine vorvertragliche Anzeigepflicht schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann ein Versicherungsunternehmen nach § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes vom Vertrag zurück treten.

Selbst eine Bagatellisierung des Gesundheitszustandes kann bereits als Anzeigepflichtverletzung gewertet werden. Manche Versicherungsunternehmen verzichten nach einer gewissen Vertragslaufzeit auf die Möglichkeit des Rücktritts.


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Dieser Beitrag wurde am Sonntag, 31. August 2008 um 17:21 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Informationen PKV, KV Leistung abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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