Beitragsvergleich Krankenversicherung

Ruhestellung der privaten Krankenversicherung

In gewissen Situationen kann es notwendig sein, eine private Krankenversicherung ruhend zu stellen. Die Krankenversicherungsunternehmen räumen für diese Situationen die Möglichkeit ein, gegen die Zahlung von Anwartschaftsbeiträgen den Versicherungsschutz vorübergehend ruhend zu stellen.

Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten kann die Versicherung evtl. für eine bestimmte Dauer ruhen. In diesem Fall sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Auch bei einer wirtschaftlichen Notlage kann meist eine Ruhestellung vereinbart werden. In aller Regel muß vorher bereits die Dauer der Ruhestellung vereinbart werden. Bei vorübergehender Versicherungspflicht kann man normalerweise den privaten Krankenversicherungsvertrag in eine Anwartschaftsversicherung umwandeln. Dies gilt auch bei Ableistung von Zivil- und Wehrdienst, ein Teil der Anwartschaftsbeiträge wird jedoch dabei von der Unterhaltssicherungsbehörde erstattet.


- - - - -
Verwandte Themen:

Dieser Beitrag wurde am Samstag, 02. August 2008 um 01:14 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Informationen PKV, KV Beitragsberechnung, KV Leistung abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

« Zahnstaffel – Anwartschaftsversicherung »

Keine Kommentare »

Noch keine Kommentare.

Einen Kommentar hinterlassen

Versicherungsvergleich

Kategorien

Blogroll

Artikel per Zufall

 

Sitemap | Tagwolke | Impressum