In gewissen Situationen kann es notwendig sein, eine private Krankenversicherung ruhend zu stellen. Die Krankenversicherungsunternehmen räumen für diese Situationen die Möglichkeit ein, gegen die Zahlung von Anwartschaftsbeiträgen den Versicherungsschutz vorübergehend ruhend zu stellen.
Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten kann die Versicherung evtl. für eine bestimmte Dauer ruhen. In diesem Fall sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Auch bei einer wirtschaftlichen Notlage kann meist eine Ruhestellung vereinbart werden. In aller Regel muß vorher bereits die Dauer der Ruhestellung vereinbart werden. Bei vorübergehender Versicherungspflicht kann man normalerweise den privaten Krankenversicherungsvertrag in eine Anwartschaftsversicherung umwandeln. Dies gilt auch bei Ableistung von Zivil- und Wehrdienst, ein Teil der Anwartschaftsbeiträge wird jedoch dabei von der Unterhaltssicherungsbehörde erstattet.
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