Beitragsvergleich Krankenversicherung

Selbständige

Selbständige sind entgegen Arbeitnehmern von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit, d.h. sie können sich privat versichern oder für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV enstcheiden.

Ausnahmen unter den Selbständigen bilden hier Künstler, Publizisten und Landwirte, wenn sie sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen können. Von der Versicherungspflicht kann man sich befreien lassen, wenn man mit seinem Verdienst über der Jahresarbeitentgeltgrenze liegt.


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Dieser Beitrag wurde am Samstag, 07. Juni 2008 um 22:43 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Informationen GKV, Informationen PKV abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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