Selbständige sind entgegen Arbeitnehmern von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit, d.h. sie können sich privat versichern oder für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV enstcheiden.
Ausnahmen unter den Selbständigen bilden hier Künstler, Publizisten und Landwirte, wenn sie sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen können. Von der Versicherungspflicht kann man sich befreien lassen, wenn man mit seinem Verdienst über der Jahresarbeitentgeltgrenze liegt.
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