Selbstbehalte in der privaten Krankenversicherung können sich auf einen kompletten Tarif oder aber auch nur auf Teilbereiche erstrecken. So gibt es Tarife, die für ambulante Leistungen einen Selbstbehalt vorsehen aber für z.B. zahnärztliche Leistungen nicht.
In der privaten Krankenversicherung werden Tarife angeboten, die mit Selbstbehalten hinterlegt sind. Dies bedeutet, daß Kosten in Höhe des Selbstbehaltes vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen sind. Meist beziehen sich die Selbstbehalte auf die Leistungen einer Kalenderjahres.
Beginnt ein Versicherungsvertrag während des laufenden Jahres, so wird der Selbstbehalt in aller Regel anteilig umgerechnet. Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen Selbstbeteiligungen bis zu 600 € pro Jahr steuerfrei erstatten, weshalb auch für die Gruppe der Arbeitnehmer Tarife mit Selbstbeteiligung interessant sein können.
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