Krankenversicherung - Info

Selbstbeteiligung im Krankenhaus

Eine Selbstbeteiligung im Krankenhaus hat jeder gesetzlich Krankenversicherte zu tragen.

Jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse haben ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung bei stationärem Krankenhausaufenthalt zu leisten. Hierbei sind Sonderleistungen wie Telefon oder Fernseher nicht inbegriffen.

Im Moment liegt die Zuzahlung bei 10 Euro pro Tag und ist auf 28 Zuzahlungstage im Kalenderjahr begrenzt. Pro Jahr muß man im Moment also maximal 280 € bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus zuzahlen. Mit dem Abschluß einer privaten Krankenzusatzversicherung kann man sich gegen diese finanzielle Belastung absichern. Hier finden Sie Angebote zu Krankenzusatzversicherungen.


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Dieser Beitrag wurde am Samstag, 07. Juni 2008 um 23:01 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Informationen GKV, KV Leistung abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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