Beitragsvergleich Krankenversicherung

Sterbegeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenverdsicherung wurde bis zum 31.12.2003 Sterbegeld bezahlt, wenn der GKV Versicherte bereits zum 01.01.1989 Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung war. Das Sterbegeld betrug für Versicherte 525 €, für Familienversicherte 262,50 €.

Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz haben gesetzlich Krankenversicherte seit dem 01.01.2004 keinen Anspruch mehr auf Sterbegeld.
In der privaten Krankenversicherung sind Sterbegeldleistungen nicht vorgesehen. Die privaten Lebensversicherungen bieten jedoch Sterbegeldversicherungen an.

Versicherungsvergleich zur Sterbegeldversicherung


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Dieser Beitrag wurde am Dienstag, 15. Juli 2008 um 21:47 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Informationen GKV, KV Leistung abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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