Die gesetzliche Krankenversicherung hat mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz alle Sterbegeldleistungen ersatzlos gestrichen.
In der gesetzlichen Krankenverdsicherung wurde bis zum 31.12.2003 Sterbegeld bezahlt, wenn der GKV Versicherte bereits zum 01.01.1989 Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung war. Das Sterbegeld betrug für Versicherte 525 €, für Familienversicherte 262,50 €.
Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz haben gesetzlich Krankenversicherte seit dem 01.01.2004 keinen Anspruch mehr auf Sterbegeld.
In der privaten Krankenversicherung sind Sterbegeldleistungen nicht vorgesehen. Die privaten Lebensversicherungen bieten jedoch Sterbegeldversicherungen an.
Versicherungsvergleich zur Sterbegeldversicherung
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