Um den Gesundheitszustand eines Antragstellers beurteilen zu können, fordern Versicherungsgesellschaften manchmal ein ärztliches Attest. Dies kommt vor allem dann vor, wenn der Antragsteller keine Vorversicherung hat.
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Damit eine Versicherung ein zu versicherndes Risiko einschätzen kann, sind Angaben, insbesondere zum Gesundheitszustand und zum Zustand des Gebisses notwendig. Diese werden auch Anzeigepflicht bei Antragstellung genannt, da hier der Antragsteller alle Vorerkrankungen etc. anzeigen muß.
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