In der privaten Krankenversicherung kann seitens der Versicherung nach Antragsstellung ein Risikozuschlag, eine Leistungseinschränkung oder ein Leistungsausschluß verlangt werden. Ist der Versicherte nicht gewillt diese zu aktzeptieren, so kommt der Vertrag nicht zustande.
- - - - -
Ähnliche Beiträge: