Die gesetzliche Krankenversicherung hat mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz alle Sterbegeldleistungen ersatzlos gestrichen.
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Eine der Möglichkeiten, Kosten im Bereich der Krankenversicherung einzusparen, ist das Primärarztprinzip. Hierbei fungiert in der Regel der Hausarzt, meist Allgemeinmediziner, als Primärarzt.
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Zu der grundsätzlichen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch Befreiungsmöglichkeiten. Diese sind dann meist an einen Zeitraum gebunden oder stellen eine grundsätzliche Entscheidung dar, die man nicht widerrufen kann.
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Wird das Krankengeld seitens der Krankenkasse nicht mehr weiter bezahlt, so spricht man von Aussteuerung. Die Krankenkasse steuert den Versicherten aus, dieser wird dann, je nach Fall, in anderen Sozialversicherungen aufgefangen, z.B. Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld.
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Wer der Versicherungspflicht unterliegt, wer unter welchen Umständen versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist, ist in Deutschland eindeutig geregelt.
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