Entgegen des verbreiteten Irrglaubens werden Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht automatisch teurer, nur weil man älter wird. Der einmal errechnete Beitrag ist so kalkuliert, daß bei gleichbleibenden Aufwendungen und Kosten im Gesundheistwesen der Beitrag immer gleich bleibt.
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In der privaten Krankenversicherung kann seitens der Versicherung nach Antragsstellung ein Risikozuschlag, eine Leistungseinschränkung oder ein Leistungsausschluß verlangt werden. Ist der Versicherte nicht gewillt diese zu aktzeptieren, so kommt der Vertrag nicht zustande.
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Die gesetzliche Krankenversicherung hat mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz alle Sterbegeldleistungen ersatzlos gestrichen.
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Eine der Möglichkeiten, Kosten im Bereich der Krankenversicherung einzusparen, ist das Primärarztprinzip. Hierbei fungiert in der Regel der Hausarzt, meist Allgemeinmediziner, als Primärarzt.
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Wird das Krankengeld seitens der Krankenkasse nicht mehr weiter bezahlt, so spricht man von Aussteuerung. Die Krankenkasse steuert den Versicherten aus, dieser wird dann, je nach Fall, in anderen Sozialversicherungen aufgefangen, z.B. Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld.
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Wer der Versicherungspflicht unterliegt, wer unter welchen Umständen versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist, ist in Deutschland eindeutig geregelt.
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Ab dem 01.01.2009 wird ein sogenannter Basistarif eingeführt und ab diesem Zeitpunkt wird es möglich sein, Altersrückstellungen beim Wechsel des Anbieters mitzunehmen.
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