Selbstbehalte in der privaten Krankenversicherung können sich auf einen kompletten Tarif oder aber auch nur auf Teilbereiche erstrecken. So gibt es Tarife, die für ambulante Leistungen einen Selbstbehalt vorsehen aber für z.B. zahnärztliche Leistungen nicht.
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Eine Selbstbeteiligung im Krankenhaus hat jeder gesetzlich Krankenversicherte zu tragen.
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