Krankenversicherung - Info

Teilstationäre Behandlung

Nicht als Teilstationäre Behandlung gelten ambulante Operationen und Entbindungen, auch wenn sie im Krankenhaus vorgenommen werden.

Wird eine Behandlung im Krankenhaus nur über ein paar Stunden über einen oder mehrere Tage durchgeführt und der Patient verläßt nach Behandlung das Krankenhaus entweder endgültig oder bis zur nächsten Behandlung, so spricht man von einer teilstationären Behandlung.

Bei Krankenhaustagegeldtarifen werden 50 % der versicherten Leistung erbracht, private Vollversicherungstarife leisten nach den Grundlagen für die stationäre Behandlung.


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Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 11. September 2008 um 00:20 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Informationen GKV, Informationen PKV, KV Leistung abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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