Private Krankenversicherte sollten sich in den Bedingungen zu ihrem Krankenversicherungstarif über die genauen Leistungen für Transportkosten informieren.
Die Erstattungen für Fahrten und Krankentransporte zu ambulanten und stationären Behandlungen sind in den einzelnen Tarifen der privaten Krankenversicherungen unterschiedlich geregelt. Bei den meisten Versicherungen ist jedoch eine Erstattung für Krankenwageneinsätze, Rettungswagen- oder Rettungshubschraubereinsätze grundsätzlich vorgesehen, da diese entweder im Zusammenhang mit einer ärztlichen Veranlassung oder im Rahmen eines Rettungseinsatzes stehen.
Hingegen sehen die meisten Tarife für alle weiteren Fahrten zur nächstgelegenen Behandlung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen PKW, wenn überhaupt, eine Erstattung nur dann vor, wenn der Patient aufgrund der zu behandelnden Krankheit (oder Unfall) gehunfähig ist.
Rücktransporte aus dem Ausland werden grundsätzlich nur dann bezahlt, wenn eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist.
Für Bergungskosten sehen die Tarife der privaten Krankenversicherung keine Leistungen vor.
Weiterführende Informationen zu Krediten sowie ein Finanz Lexikon.
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