Krankenversicherung - Info

Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung

Wer der Versicherungspflicht unterliegt, wer unter welchen Umständen versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist, ist in Deutschland eindeutig geregelt.

Kraft Gesetz besteht in Deutschland eine Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Versicherungspflicht unterliegen alle Arbeitnehmer und Angestellte bis zu einem Bruttojahresentgelt in Höhe der Jahresarbeitsgrenze, sofern sie nicht einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Wer einen Verdienst über der Jahresarbeitentgeltgrenze nachweisen kann (zwischenzeitlich muß der Verdienst über einen längeren Zeitraum nachgewiesen werden), ist von der Versicherungspflicht befreit. Er kann dann als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder eine private Krankenversicherung wählen.

Ebenfalls unterliegen Arbeitslose, Auszubildende, Künstler und Publizisten, Seeleute, Studenten, Landwirte und Bergleute der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Tritt ein Umstand ein, der zur Versicherungspflicht führen würde (z.B. nach Jahren der Selbständigkeit nimmt ein Versicherter wieder ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis an) und der Versicherte ist zu diesem Zeitpunkt bereits 55 Jahre oder älter, so ist der Betreffende unter Umständen versicherungsfrei. Die Versicherungsfreiheit besteht, wenn die betreffende Person in den 5 vorangegangenen Jahren nicht Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen ist und mindestens die Hälfte dieser Zeit entweder versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig war.
Diese Regelung wird durch den Bezug von Arbeitslosengeld wieder aufgehoben, die Versicherungspflicht tritt ein.


- - - - -
Verwandte Themen:

Dieser Beitrag wurde am Mittwoch, 09. Juli 2008 um 23:21 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Informationen GKV, Informationen PKV abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

« Medizinische Notwendigkeit – Aussteuerung »

Keine Kommentare »

Noch keine Kommentare.

Einen Kommentar hinterlassen

Versicherungsvergleich

Kategorien

Blogroll

Artikel per Zufall

 

Sitemap | Tagwolke | Impressum