Damit eine Versicherung ein zu versicherndes Risiko einschätzen kann, sind Angaben, insbesondere zum Gesundheitszustand und zum Zustand des Gebisses notwendig. Diese werden auch Anzeigepflicht bei Antragstellung genannt, da hier der Antragsteller alle Vorerkrankungen etc. anzeigen muß.
Ein Krankenversicherungsvertrag ist nicht, wie in anderen Versicherungssparten, im Schadensfall kündbar. Aus diesem Grund prüft ein Versicherungsunternehmen genau das zu versichernde Risiko. Schließlich ist die Versicherung in der Regel ein Leben lang an den Krankenversicherungsvertrag gebunden.
Damit eine Krankenversicherung im Ernstfall auch sicher leistet, sollte man wahrheitsgetreu und vollständig die Antragsfragen beantworten. Selbst eine Bagatellisierung kann als eine Anzeigepflichtverletzung ausgelegt werden. Im schlimmsten Fall kann bei Anzeigepfliochtverletzung der Versicherungsvertrag als nichtig erklärt werden und man hat keinerlei Versicherungsschutz mehr.
Änderungen im Gesundheitszustand müssen den Versicherungsunternehmen bis zum Zeitpunkt der Antragsannahme nachgemeldet werden. (Vorvertragliche Anzeigepflicht)
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