Beitragsvergleich Krankenversicherung

(Vorvertragliche)Anzeigepflicht in der PKV

Ein Krankenversicherungsvertrag ist nicht, wie in anderen Versicherungssparten, im Schadensfall kündbar. Aus diesem Grund prüft ein Versicherungsunternehmen genau das zu versichernde Risiko. Schließlich ist die Versicherung in der Regel ein Leben lang an den Krankenversicherungsvertrag gebunden.

Damit eine Krankenversicherung im Ernstfall auch sicher leistet, sollte man wahrheitsgetreu und vollständig die Antragsfragen beantworten. Selbst eine Bagatellisierung kann als eine Anzeigepflichtverletzung ausgelegt werden. Im schlimmsten Fall kann bei Anzeigepfliochtverletzung der Versicherungsvertrag als nichtig erklärt werden und man hat keinerlei Versicherungsschutz mehr.
Änderungen im Gesundheitszustand müssen den Versicherungsunternehmen bis zum Zeitpunkt der Antragsannahme nachgemeldet werden. (Vorvertragliche Anzeigepflicht)


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Dieser Beitrag wurde am Sonntag, 03. August 2008 um 17:13 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Informationen PKV, KV Beitragsberechnung, KV Leistung abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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