Beitragsvergleich Krankenversicherung

Was heisst Einkommensgrenze?

Eine Vollversicherung in einer privaten Krankenkasse ist zunächst für all diejenigen möglich, die nicht versicherungspflichtig sind. Zu diesem Personenkreis gehören selbstständig und freiberuflich Tätige sowie Beamte und andere Beihilfeberechtigte. Möchte  ein Arbeitnehmer eine private  Krankenversicherung, ist seine Einkommenshöhe entscheidend. Die jährlich festgelegte Einkommensgrenze, die auch als Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet wird, legt fest, welches Einkommen erzielt werden muss, damit eine private Krankenvollversicherung, also eine Krankenversicherung, die die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse vollständig ersetzt, möglich wird.

Erzielt der Arbeitnehmer drei Jahre lang hintereinander und voraussichtlich auch im Folgejahr ein Einkommen, das über der Einkommensgrenze liegt, kann er frei wählen, ob er freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse bleibt oder sich eine private Krankenversicherung abschließt. Dabei wird das Bruttojahresentgelt zugrunde gelegt, das sich aus dem monatlichen Lohn oder Gehalt, Weihnachts-, Urlaubsgeld, Prämien und anderen regelmäßigen Einmalzahlungen, vermögenswirksamen Leistungen, Überstundenvergütungen und Einkommen aus weiteren versicherungspflichtigen Beschäftigungen zusammensetzt. Die Versicherungspflicht des Arbeitsnehmers endet zum Ende des Kalenderjahres, beispielsweise, wenn er eine dauerhafte Lohn- oder Gehaltserhöhung erhält, durch die sein Einkommen über die Einkommensgrenze steigt. Im Gegensatz dazu wird der Versichere zu dem Zeitpunkt wieder versicherungspflichtig, an dem sein Einkommen unter die Einkommensgrenze sinkt. Um dennoch in der privaten Krankenversicherung verbleiben zu können, hat der Versicherte die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen und sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.

Im Zusammenhang mit der Einkommensgrenze gilt es die allgemeine von der besonderen Versicherungspflichtgrenze zu unterscheiden. 2003 wurde die Höhe der Versicherungspflichtgrenze deutlich angehoben, was dazu geführt hat, dass viele zu diesem Zeitpunkt privat Versicherte versicherungspflichtig geworden wären. Aus diesem Grund wurde die besondere Versicherungspflichtgrenze eingeführt, wobei auch diese jährlich neu festgesetzt und schrittweise angehoben wird. Eine weitere wichtige Größe ist die Beitragsbemessungsgrenze. Diese legt allerdings nicht fest, wann die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung gegeben sind, sondern bezeichnet die Einkommenshöhe, die maximal für die Berechnung von Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung gilt.

Bevor man sich also für eine Krankenversicherung entscheidet, sollte man sich ausgiebig informieren und/oder den Rat eines Fachmannes einholen. Schließlich spielt auch nicht nur die Beitragsberechnung eine wesentliche Rolle, sondern auch die Vielfalt der abgedeckten Leistungen. Interessant wäre beispielsweise ob eine dauerhafte Haarentfernung Augsburg, eine neue Brille oder ein Loch im Zahn vom Versicherer übernommen wird, oder man hierfür selbst in die Tasche greifen muss.


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Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 15. Januar 2009 um 20:57 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Informationen zur Krankenversicherung abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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1 Kommentar »

  1. Ein Thema, bei dem Details ohne Ende beachten muss und bei dem viele irgendwann einfach eine Private Krankenversicherung abschließen und sich dann hinterher gewaltig umschauen, wenn die Abrechnungen kommen. Da sollte man sich wirklich genau informieren.

    Kommentar: Anton – 01. Februar 2009 @ 23:16

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