Um nicht zu hohe Kosten bezüglich Zahnersatz und Zahnbehandlung tragen zu müssen, begrenzen Versicherungen in ihren Krankenversicherungstarifen ihre Leistungen.
In den Tarifen der privaten Krankenversicherung gibt es meist sogenannte Zahnstaffeln. Diese bedeuten, daß die Leistungen für Zahnbehandlung, Kieferorthopädie und Zahnersatz in den ersten Jahren des Bestehens der Versicherung begrenzt sind.
Z.B. kann ein Versicherungstarif derart gestaltet sein, daß die Leistung für die ersten 4 Versicherungsjahre auf 250 € im Jahr begrenzt ist. Meist kann der nicht verbrauchte Betrag eines Jahres zu der Leistung im Folgejahr übernommen werden. Es gibt auch Tarife, die nach Ablauf der Zahnstaffel generell eine jährliche Höchstleistung vorsehen. Statt des Erstattungsbetrages kann die Zahnstaffel auch auf die Höhe der Rechnunsbeträge bezogen sein. Genaues Hinsehen lohnt beim Vergleich zur Krankenversicherung.
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