Krankenversicherung - Info

Zahnzusatzversicherung

Zahnbehandlung und Zahnersatzes sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in dem Maße versichert, was medizinisch möglich und oftmals ärztlich empfohlen ist. Wenn man sich die Kosten ansieht, die in diesem Bereich verursacht werden, ist dies auch durchaus nachvollziebar. Nicht ohne Grund gab und gibt es Pläne die gesetzliche Krankenversicherung dahingehend zu reformieren, daß die Bereiche Zahnbehandlung und Zahnersatz aus dem Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeklammert werden. Doch auch schon heute empfiehlt es sich, mit einer Zahnzusatzversicherung die Lücken des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes zu schließen.
Schöne Zähne gehören zu einem gepflegtem Äußerem. Aus Kostengründen auf benötigten Zahnersatz zu verzichten schadet nicht nur dem Erscheinungsbild, sondern in der Regel auch dem Gebiß.
Mit unserem Versicherungsvergleich zur Zahnzusatzversicherung können Sie sich einen Überblick über Preis und Leistung ausgewählter Zahnzusatzversicherungen verschaffen.

Beim Vergleich der Zahnzusatzversicherungen sollte jedoch ein besonderes Augenmerk auf die angebotenen Leistungen geworfen werden. Werden prozentuale Erstattungssätze angegeben, so achten Sie bitte darauf, auf was sich diese Prozentangabe bezieht. So beziehen manche Tarife die Erstattung auf die Vorleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), andere Tarife legen den Rechnungsbetrag zugrunde. Andere Tarife beziehen sich auf den Teil, der als Eigenleistung beim Versicherten verbleiben würde. 50 % aus dem vollen Rechnungsbetrag sind eben wesentlich mehr als 50 % aus dem Eigenanteil oder aus der Vorleistung der GKV. Auch sollten Sie die sogenannten Zahnstaffeln oder eventuelle Wartezeiten berücksichtigen.

 

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