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Zahnzusatzversicherung – günstig für Kinder!

Experten raten zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, gerade für Kinder mit Kieferproblemen: Die Gelder aus dem öffentlichen Krankenkassen fließen nicht mehr so üppig wie noch vor wenigen Jahren. Verantwortungsbewusste Eltern setzen bei der Zahngesundheit des Nachwuchses vermehrt auf die private Vorsorge.

 

Kind und Kiefer: Zahnzusatzversicherung als sinnvolle Ergänzung

Wer an eine Zahnzusatzversicherung denkt, der hat meist eine ältere Zielgruppe vor Augen, denn zahngesundheitliche Probleme bis hin zum Zahnverlust wird im Allgemeinen mit einem fortgeschrittenen Lebensalter in Verbindung gebracht. Wenn man genauer hinsieht, dann wird allerdings offensichtlich, dass auch bereits Kinder eine optimale, auf ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmte Zahnzusatzversicherung benötigen.

Die Stichworte Karies und Zahnfehlstellungen genügen, um die Notwendigkeit einer Zahnzusatzversicherung in einem frühen Alter zu verdeutlichen. Eine bedeutende Rolle spielen dabei vor allem kieferorthopädische Behandlungen, die nicht nur äußerst kostenintensiv sind, sondern sich meist zusätzlich als sehr langwierig herausstellen.

Eltern, deren Kinder eine Zahnspange benötigen, können ein Lied von den immensen Folgekosten beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden singen. Das Problem dabei ist folgendes: Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch in dieser Hinsicht nach wie vor diverse Behandlungskosten, allerdings in einem zunehmend eingeschränkten Ausmaß.
Nur dann, wenn eine absolute medizinische Indikation nachgewiesen werden kann, wird die Grundversorgung ersetzt. Wer sich auf die öffentlichen Kassen verlässt, der kann inzwischen seinen Kindern keine ausreichende, optimale kieferorthopädische Versorgung mehr gewährleisten.

Zahnzusatzversicherungen – das Kleingedruckte beachten!

Die Zahnzusatzversicherungen für Kinder zeichnen sich im Vergleich zu den Versicherungsprodukten für Erwachsene unter anderem dadurch aus, dass sie in finanzieller Hinsicht billiger sind. Allerdings liegt auch hierbei der Teufel im Detail, denn nicht alle Zahnzusatzversicherungen für Kinder inkludieren die häufig benötigten kieferorthopädischen Behandlungen.

Unter dem Begriff Kieferfehlstellung, der eine kieferorthopädische Behandlung – meist in Form von Zahnspangen – notwendig macht, werden jene gesundheitlichen Beeinträchtigungen zusammengefasst, die nicht nur das Beißen und Kauen ungünstig beeinträchtigen. Auch das Sprechen oder sogar das Atmen kann von einer Kieferfehlstellung in Mitleidenschaft gezogen werden.

Um solche nicht nur lästige, sondern auf lange Sicht gesehen gefährliche, zahngesundheitliche Beschwerden rechtzeitig in den Griff zu bekommen, muss beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder also unbedingt darauf geachtet werden, dass diese Behandlungen von der Zahnzusatzversicherungen abgedeckt werden.

Zahnzusatzversicherung vs. gesetzliche Versicherungsleistungen

Sofern die gewählte Zahnzusatzversicherung kieferorthopädische Maßnahmen beinhaltet, profitieren Kinder im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung in mehrerlei Hinsicht von der privaten Zahnzusatzversicherung. Während die öffentlichen Kassen lediglich schwerwiegendere Fehlstellungen übernehmen, bezahlt eine private Zahnzusatzversicherung auch leichte Kieferschäden. Aber auch hier empfiehlt sich ein Blick ins Kleingedruckte, denn es existieren durchaus Zahnzusatzversicherungen, die leichtere Kieferfehlstellungen, d.h. solche der Behandlungsstufe 1 sowie 2, von vornherein ausschließen.

Wichtig bei der Auswahl der optimalen Zahnzusatzversicherung für Kinder ist außerdem, dass die Eltern nicht nachweisen müssen, dass die öffentliche Kasse bereits eine Vorleistung getätigt hat. Das ideale Alter, um eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, ist übrigens das Vorschul- bzw. Kindergartenalter. Der Grund dafür liegt in der Vorgehensweise der meisten Versicherer: Sobald eine kieferorthopädische Behandlung vom Arzt empfohlen wird, kann eine Zahnzusatzversicherung im Nachhinein nicht mehr zum Abschluss gebracht werden.


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Dieser Beitrag wurde am Dienstag, 24. Mai 2011 um 17:21 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Informationen Krankenzusatzversicherung abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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